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Trittsicherheit

Lt. Arbeitsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften

Demnach müssen Fußböden eben, rutschhemmend und reinigungsfreundlich sein. Besondere Schutzmaßnahmen gegen Ausgleiten sind erforderlich, wenn durch den Umgang mit Wasser, Öl, Schlamm, Fett oder Abfällen Rutschgefahr besteht. Bei der Auswahl der Belagsstoffe ist darauf Rücksicht zu nehmen.

Diese klare Forderung stützt sich auf Untersuchungen der Versicherungs- träger, die ergaben, dass unter allen Unfallursachen das Ausrutschen an erster Stelle steht. Für die Bestimmung der Rutschfestigkeit und des Verdrängungsraumes gibt es ein entsprechendes Prüfverfahren und es ist festgelegt, welcher Bodenbelag mit welcher Eigenschaft in Bezug auf Rutschfestigkeit und Verdrängung verlegt werden darf.

Im Privatbereich existiert kein Regel- oder Prüfverfahren. Für Böden innerhalb und außerhalb von Wohnungen/ Wohnhäusern sollte unglasierte Baukeramik oder mattstumpfe Glasuren sowie alle Produkte der Trittsicherheitsgruppe R 9 genommen werden. Letztere wird in der Regel in Treppenhäusern bei Mehrfamilienhäusern von den Architekten/ Bauplanern gefordert. Eine sinnvolle Kombination bieten zudem zusätzlich gummierte Treppenschienen als Stufenvorderkante. Diese verhindern in erster Linie das Ab- bzw. Wegrutschen von den Stufen und bieten zudem schallschutztechnisch erhebliche Vorteile.
 
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