Doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen

Ab 01.01.2009 können Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften 20 Prozent von 6.000 Euro als Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen. Das sind bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).

 

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

 

Darunter fallen auch Fliesenarbeiten z.B. bei der Modernisierung des Badezimmers oder beim Erneuern der Bodenbeläge (Fliesen) in anderen Räumen. Ebenso sind Arbeiten an der Fassade steuerlich begünstigt (z.B. Vollwärmeschutz mit Riemchenbelag).

 

Weitere Einzelheiten finden Sie im Informationsflyer vom Zentralverband des Deutschen Handwerks .