Glasurabrieb:
Die Beanspruchungsgruppe glasierter Fliesen und Platten nach EN 154 (in veränderter Form EN ISO 10545/7) wird im PEI-Naßtest ermittelt. Mittels Aluminiumoxydkörnern, Stahlkugeln und Wasser- zugabe in einem exentrisch kreisenden System wird künstlicher Abrieb erzeugt. Die Anzahl der Umdrehungen bei unbeschädigtem Verschleißbild gibt folgende Gruppierung
Beanspruchungsgruppe I: Glasierte keramische Bodenbeläge, die bei niedriger Begehungsfrequenz, ohne Vorhandensein von insbesondere kratzender Verschmutzung, mit weich besohltem Schuhwerk begangen werden. Beispiele: Badezimmer, Schlafräume in Wohnungen ohne direkten Zugang nach außen.
Beanspruchungsgruppe II: Glasierte keramische Bodenbeläge, die bei niedriger Begehungsfrequenz und geringer kratzender Verschmutzung mit normalem Schuhwerk belastet werden. Beispiele: Wohnbereich außer Küchen, Dielen und anderen häufig begangenen Räumen.
Beanspruchungsgruppe III: Glasierte keramische Bodenbeläge, die bei mittlerer Begehungsfrequenz, unter geringer kratzender Verschmutzung mit normalem Schuhwerk belastet werden. Beispiele: gesamter Wohnbereich, Balkone, Loggien, Flure, ausgenommen Küchen; Hotelzimmer- und bäder; Sanitär- und Therapieräume in Krankenhäusern.
Beanspruchungsgruppe IV: Glasierte keramische Bodenbeläge, die bei starker Begehungsfrequenz mit normalen Schuhwerk in Bezug auf Verschmutzungs- und Belastungshäufigkeit intensiver beansprucht werden. Beispiele: Küchen, Eingänge, Terassen, Verkaufs- und Wirtschaftsräume, Büros, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser u. ä.
Beanspruchungsgruppe V: Glasierte keramische Bodenbeläge, die bei hoher Begehungsfrequenz hoher Verschleißbeanspruchung ausgesetzt sind. Beispiele: Läden, Restaurationsbetriebe, Bäckereien, Imbißstuben, Eingangshallen für Hotels und Banken, Theken- und Schalterbereiche.
Jeder genutzte Bodenbelag unterliegt dem Verschleiß. Dieser ist abhängig vom Anwendungsbereich und der Häufigkeit der Begehung, von Art und Grad der Verschmutzung, sowie Härte und Verschleißfestigkeit des Belagsmaterials. Während unglasierte Steinzeugbodenfliesen praktisch keine Anwendungseinschränkungen erfordern, sind glasierte Bodenfliesen- und Platten nach Beanspruchungs- gruppen zu unterscheiden.
Als Faustregel gilt: Je dunkler die Glasur, desto größer ist die Möglichkeit, daß Abriebspuren sichtbar werden. Abstreifer, Matten und dergleichen ermöglichen es, Schmutz und Verschleißmittel abzustreifen und vom glasierten Bodenbelag fernzuhalten. Eine derartige Schmutzschleuse muß besonders für solche Räume vorgesehen werden, die direkt von der Straße oder vom Garten her zugänglich sind. Für die Verwendung bei extremen Beanspruchungen (z.B. Treppenhäusern, Ladenlokalen und öffentliche Einrichtungen) empfehlen wir die Verwendung von Feinsteinzeug - fragen Sie uns...